Die Stadtverwaltung St. Ingbert weist alle Hundehalterinnen und Hundehalter darauf hin, dass Hunde gemäß der geltenden Satzung anzumelden sind.
Gemeinden sind nach dem Kommunalabgabengesetzes (KAG) verpflichtet, eine Hundesteuer zu erheben. In der Stadt St. Ingbert gilt seit dem 01. Januar 2021 die vom Stadtrat neu beschlossene Hundesteuersatzung.
Nach § 1 Abs. 2 der Hundesteuersatzung ist jeder Hundehalter steuerpflichtig und muss seinen Hund innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme bei der Stadtverwaltung anmelden. Die Anmeldung kann unkompliziert telefonisch bei der Abteilung Steuern und Abgaben oder über den entsprechenden Onlinedienst auf der Internetseite der Stadt St. Ingbert erfolgen.
Die Steuer beträgt für den ersten Hund 84 Euro jährlich, für den zweiten 114 Euro jährlich, für den dritten und für jeden weiteren Hund 156 Euro pro Jahr.
Unter bestimmten Voraussetzungen werden Steuerbefreiungen oder Steuerermäßigungen gewährt. Diese müssen bei Beantragung entsprechend nachgewiesen werden, z. B. ausgebildete Therapie- und Besuchshunde. Weitere Informationen sind in der Hundesteuersatzung nachzulesen.
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass bei nicht ordnungsgemäßer Anmeldung eines Hundes ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird und bittet daher ausdrücklich alle Hundehalterinnen und Hundehalter, ihrer Anmeldepflicht nachzukommen. Zukünftig werden gezielte Kontrollen stattfinden, damit eine flächendeckende Anmeldung gewährleistet ist.
Foto: Maria Müller-Lang








