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Informationen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 – Briefwahl

Die Rundschau St. Ingbert

Die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 rückt näher. Die Stadtverwaltung informiert alle Wahlberechtigten über die Möglichkeit der Briefwahl und wichtige Termine rund um den Wahlvorgang.

Die Wahlbenachrichtigungsschreiben werden voraussichtlich Ende der 3. Kalenderwoche beziehungsweise im Verlauf der 4. Kalenderwoche zugestellt. Mit dem Erhalt der Wahlbenachrichtigung kann die Beantragung der Briefwahl sofort erfolgen.

Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist auf mehreren Wegen möglich:

1.     Per Wahlbenachrichtigungsschreiben
Auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsschreibens befindet sich ein Formular, das ausgefüllt und anschließend an die Stadtverwaltung geschickt werden kann. Alternativ kann der Antrag auch direkt am Rathaus eingeworfen oder an der Infotheke abgegeben werden.

2.     Per Online-Antrag
Wahlberechtigte können den Online-Antrag bequem nutzen:

o    über den QR-Code auf dem Wahlbenachrichtigungsschreiben oder

o    über die städtische Homepage, auf der ein entsprechender Antrag zur Verfügung steht.

Der Versand der Briefwahlunterlagen, bestehend aus Wahlschein und Stimmzettel, kann erst erfolgen, wenn die Stimmzettel vorliegen. Dies wird frühestens in der Woche vom 3. bis 7. Februar 2025 der Fall sein, spätestens jedoch bis zum 10. Februar 2025.

Das Briefwahllokal im kleinen Sitzungssaal des Rathauses, 4. OG, öffnet ebenfalls erst, wenn die Stimmzettel zur Verfügung stehen. Die voraussichtliche Öffnung ist ab Montag, 10. Februar 2025, geplant. Die genauen Öffnungszeiten werden rechtzeitig über die Presse und die städtische Homepage bekanntgegeben.

Für Rückfragen und weitere Informationen steht die Stadtverwaltung unter Tel. 06894/13 – 903 zur Verfügung.

Foto: Pixabay

Frederik Hartmann

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