Die Mittelstadt St. Ingbert geht einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung und Bürgerfreundlichkeit: Ab dem 1. August 2025 können Betreuungsgutscheine für Kinder erstmals ausschließlich digital beantragt werden. Damit wird das Verfahren rund um die finanzielle Förderung von KiTa-Beiträgen deutlich effizienter, transparenter und umweltfreundlicher gestaltet.
Der Antrag kann ab dem Stichtag online gestellt werden. Der entsprechende Link sowie ein QR-Code zum Antrag sind ab dem 1. August in jeder St. Ingberter KiTa auf einem Plakat zu finden. Zusätzlich wird der Zugang zum digitalen Formular auch über das Serviceportal der Stadt bereitgestellt.
Besonderer Vorteil: Auch die Bescheide werden künftig vollständig digital und damit papierlos übermittelt. Dies spart nicht nur Verwaltungsaufwand, sondern beschleunigt auch die Bearbeitung und Zustellung.
Wer ist antragsberechtigt?
Ein Antrag auf einen Betreuungsgutschein kann gestellt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Das Kind hat im KiTa-Jahr 2024/2025 eine Kindertageseinrichtung in St. Ingbert besucht.
- Das Kind war in diesem Zeitraum mit Hauptwohnsitz in St. Ingbert gemeldet.
- Die KiTa-Beiträge wurden eigenständig durch die Eltern entrichtet (eine Übernahme durch Dritte, z. B. Jugendamt, schließt eine Förderung aus).
Die Antragsfrist endet am 31. Dezember 2025. Nach Abschluss der Bearbeitung erfolgt die Auszahlung der Gutscheine im Januar 2026. Je nach Erfüllung der Voraussetzungen ist eine Förderung von bis zu 120 Euro pro Kind möglich.
Sollte Ihnen eine eigene Onlineantragsstellung nicht möglich sein, so kontaktieren Sie bitte Julia Rothfuchs unter kita@st-ingbert.de oder unter Tel. 06894/13 195. Ihr Antrag kann dann vor Ort in der Abteilung Schulen und KiTas aufgenommen werden.
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